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DRG.de: Erfolg für die Radiologie: CT-Koronarangiografie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

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Erfolg für die Radiologie: CT-Koronarangiografie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Verfahren der Computertomografie des Herzens zur Diagnose einer chronischen koronaren Herzkrankheit wird gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten bald zur Verfügung stehen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Sitzung am 18. Januar 2024 beschlossen. Was bedeutet dieser Beschluss für die Radiologie und wie ist er einzuordnen? Das erläutert Professor Konstantin Nikolaou, Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft, in diesem Interview.